SCHLACHTKALENDERDIGITALE TERMINPLATTFORM
Schlachtkalender FAQ

Häufige Fragen zum Schlachtkalender

Alles Wichtige zur Einrichtung, Nutzung und Abrechnung auf einen Blick.

Einrichtung und Nutzung

Benötige ich besondere Hardware?

Nein. Ein aktueller Browser und eine Internetverbindung reichen aus. Die Software lässt sich am Computer, Tablet und Smartphone nutzen.

Können Kunden Termine selbst buchen?

Ja. Sie geben die verfügbaren Kapazitäten vor. Ihre Kunden buchen freie Termine anschließend über Ihre individuelle Buchungsseite.

Kann ich Termine weiterhin selbst eintragen?

Ja. Die Online-Buchung ergänzt Ihre interne Terminverwaltung und nimmt Ihnen wiederkehrende Abstimmungen ab.

Schlachttage, Feiertage und Verfügbarkeit

Kann ich selbst festlegen, an welchen Tagen Schlachttermine angeboten werden?

Ja. Sie können beliebige Wochentage im Administrationsbereich aktivieren oder deaktivieren. Ihre Kunden sehen ausschließlich die Tage, die Sie freigegeben haben.

Werden gesetzliche Feiertage automatisch berücksichtigt?

Ja. Sie wählen das Bundesland Ihres Betriebes aus. Die Software erkennt die dort geltenden gesetzlichen Feiertage und sperrt diese automatisch für Online-Buchungen.

Kann ich Betriebsferien, saisonale Änderungen oder zusätzliche Schlachttage abbilden?

Ja. Die verfügbaren Tage lassen sich jederzeit anpassen. Änderungen sind unmittelbar auf Ihrer Buchungsseite sichtbar.

Weiterentwicklung und Sicherheit

Wird die Software regelmäßig weiterentwickelt?

Ja. Neue Funktionen, Sicherheitsverbesserungen und Optimierungen werden regelmäßig bereitgestellt. Dabei fließen auch Kundenwünsche und Erfahrungen aus der Praxis in die Weiterentwicklung ein.

Muss ich Updates selbst installieren?

Nein. Da es sich um eine Cloud-Software handelt, werden Verbesserungen zentral bereitgestellt. Sie arbeiten automatisch mit der aktuellen Version.

Wie werden Zahlungen verarbeitet?

Die Bestellung wird über Stripe abgewickelt. Zahlungsdaten werden nicht auf schlachtkalender.de gespeichert.

Wie lange läuft der Vertrag?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate.